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E-BIKE ALLGEMEIN zur Übersicht eBIKE ALLGEMEIN
Rund 95 Prozent aller Räder mit Elektromotor sind Pedelecs - Pedal Electric Cycles. Hier fungiert der Motor lediglich als Unterstützung. Heißt genau: Der Biker muss schon noch selbst in die Pedale treten. Je nach Hersteller erkennen verschiedene Sensoren die Kraft im Pedal, die Kurbelumdrehung und die Geschwindigkeit des Bikes. Je nach gewählter Unterstützungsstufe regelt die Elektronik nun den Motor und die zur Verfügung gestellte Unterstützung. In Fachpublikationen, in den Bikeshops und bei den Herstellern fällt der Begriff Pedelec aber zusehends seltener. Man verwendet Synonyme für den Begriff Pedelec: E-bike, oder eben eBike - die von Bosch verwendete Schreibweise bei gleicher Betonung, spricht von Elektrorädern oder Elektrobikes - meint aber schlussendlich das Pedelec, oder S-Pedelec. Aber dazu später.
Der Elektro-Antrieb für das Fahrrad darf bis maximal 25 km/h unterstützen. Bei schnellerer Fahrweise regelt der Motor ab. Jetzt funktioniert die Fortbewe- gung einzig über die Muskelkraft und der Elektromotor darf dauerhaft mit maximal 250 Watt schieben. Kurzfristige Leistungsspitzen die darüber liegen sind akzeptiert. Das eBike benötigt keine Zulassung, eine Anfahrhilfe auf Knopfdruck darf bis maximal 6 km/h unterstützen. Prima beim Schieben am Berg. Mit dem Pedelec dürfen Rad- oder Waldwege befahren werden. Eine rechtliche Grauzone: Pedelecs mit reinem Bewegungssensor. Diese aktivieren den Motor, sobald der Biker beginnt die Kurbeln zu bewegen. Auch völlig ohne Muskelkraft. Ergo: Die Kurbelbewegung ist das Äquivalent zum Dreh am Gasgriff.
Sportliche
Fahrer oder Pendler, die schnell weite Strecken
zurücklegen müssen, finden im "schnellen
eBike" eine
Alternative, das auch S-Pedelec genannt wird. Die
Unterstützung endet erst bei 45 km/h. Einer
Geschwindigkeit,
die das eBike zur echten Alternative zum Auto im Nahverkehr macht.
Aktuell nimmt das S-Pedelec einen verschwindet kleinen Marktanteil ein
- Tendenz allerdings steigend. Viele eBike-Hersteller und
Käufer
sind noch zurückhaltend, da sich die rechtlichen
Rahmenbedingungen
aktuell noch verschieben können. Für die schnellen
eBikes
dieser Art besteht eine Zulassungspflicht, folglich muss (wie bei
Kleinkrafträdern und Mopeds) ein Nummernschild montiert
werden.
Mehr zu den gesetzlichen
Bestimmungen bezüglich schneller S-
eBikes
eBike-Kauf-Beratung
Ultimative Tipps für den Fall, dass Sie ein eBike kaufen möchten. Hier steht, worauf Sie unbedingt achten müssen
und was bei der ersten Probefahrt zu bedenken ist.
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Wann ist ein eBIke ein eBike und wann ein Pedelec? Es geht um weit mehr als Haarspalterei oder Begrifflichkeiten.
Denn der Gesetzgeber sieht die "Fahrräder" hinter den
Begriffen mit ganz unterschiedlichen Augen.
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